Zum Inhalt springen

Anti-Graffiti-Meldestelle erhält ein Gesicht

Malermeister nimmt seine Arbeit auf

©Stadt PforzheimFoto: L. Schaier

Im Mai 2023 wurde das Modell des „Anti-Graffiti-Mobils“ als „Anti-Graffiti-Meldestelle neu aufgelegt. Allerdings fehlte noch ein wesentlicher Baustein – das städtische Förderprogramm zur Entfernung von Schmierereien an Privatfassaden. Nun liegt die Zustimmung des Gemeinderats vor, das Förderprogramm wurde am 22. Juli 2024 verabschiedet und hat seit 1. August auch ein Gesicht. „Ich freue mich sehr, dass wir mit Tobias Hermann einen kompetenten neuen Kollegen als Malermeister einstellen konnten, der sich nicht nur um die öffentlichen, sondern auch um die privaten Fassaden in unserer Stadt kümmert“, betont Oberbürgermeister Peter Boch. Mit dieser personellen Weichenstellung für die „Anti-Graffiti-Meldestelle“ löst der OB ein Versprechen ein, das er nach der Teilnahme an der RTL-Sendung „Undercover Boss“ gegeben hat. „Die Stellenneuschaffung bei den Technischen Diensten ist natürlich nicht nur toll für die Kolleginnen und Kollegen, die nun Unterstützung erfahren, auch bei den betroffenen Bürgerinnen und Bürger setzen wir damit ein positives Zeichen.“ Im ersten Monat konnte der 38 Jahre alte Malermeister bereits über 200 gemeldete Schmierereien, davon 15 an Privatfassaden, entfernen lassen.

So funktioniert die Meldestelle

Um eine Schmiererei zu melden, können Bürgerinnen und Bürger, analog zur „Müllmelder“-Funktion, in der städtischen Abfall-App einfach ein Bild und eine Ortsbeschreibung der verschmutzen Fläche hochladen. Die gemeldete Verunreinigung wird dann, egal ob an einer öffentlichen oder einer privaten Fassade, vor Ort beurteilt. Handelt es sich um eine Privatfassade, wird der Kontakt zur Eigentümerin oder dem Eigentümer der betroffenen Immobilie hergestellt, um zu klären, wie weiter vorgegangen werden soll. Entscheiden sich die Eigentümer dazu, die Schmiererei entfernen zu lassen, gibt es zwei Möglichkeiten, die gefördert werden: Ein Überstreichen in Eigenleistung oder eine Beauftragung der Technischen Dienste der Stadt. Die förderfähigen Kosten im Fall der Geltendmachung durch Eigenleistung werden nach Begutachtung durch die Technischen Dienste festgelegt. Der Betrag beläuft sich gemäß dem Förderprogramm auf bis zu 2.000 Euro pro Jahr und Grundstück. Dafür hat der Gemeinderat im Doppelhaushalt 2024/2025 40.000 Euro, beziehungsweise 44.500 Euro bereitgestellt.